Im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) erarbeitet die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) ein Handbuch für die Sozialhilfe. In Stichworten und Suchbegriffen wird darin die Ausrichtung der individuellen Sozialhilfe geregelt. Dieses neue Handbuch soll mittelfristig das Handbuch „Sozialhilfe im Kanton Bern A-Z“ (GEF, Stand 2003) ersetzen. Die Aufhebung des kantonalen Handbuches erfolgt zu gegebener Zeit durch das kantonale Sozialamt (SOA).
Das Handbuch will die Rechtsgleichheit in der wirtschaftlichen Grundversorgung gewährleisten, bestehende Richtlinien und Erlasse erläutern, die Erfahrungen aus der Praxis der Sozialdienste und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion sammeln und allgemein zugänglich machen. Zudem will das Handbuch auch Transparenz schaffen und Willkür verhindern, Entscheidungsgrundlagen für die Rechtsanwendung liefern, informieren und sensibilisieren und als Schulungs- und Einführungsgrundlage für neue Mitarbeitende dienen. Dank seinem hohen Detaillierungsgrad und konkreten Richtwerten soll es die lokalen Handbücher überflüssig machen.
Gemäss Art. 25 des Sozialhilfegesetzes haben die Sozialdienste den Gegebenheiten des Einzelfalls angemessen Rechnung zu tragen. Dieses Grundprinzip der Individualisierung entspricht auch den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS (Kap. A.4).
Konkret bedeutet dies, dass im begründeten Einzelfall von den Richtlinien des vorliegenden Handbuches abgewichen werden kann. Die Entscheidungskompetenz dafür liegt bei den Sozialdiensten.
Die Stichwörter sind je in zwei Teile aufgebaut: Ein erster Teil umfasst allgemein gültige Grundlagen und Richtwerte (Zusammenfassung, rechtliche Grundlagen und materielle Regelung). Dieser Teil ist öffentlich im Internet zugänglich.
In einem zweiten Teil können die einzelnen Sozialdienste interne Regelungen (Zuständigkeiten, Abläufe, Adressen usw.) anfügen, die öffentlich nicht zugänglich sind.
Das Handbuch wird den Sozialdiensten als Online-Version in deutscher und französischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Im Kanton Bern wird die Sozialhilfe im Sozialhilfegesetz (SHG) und in der Sozialhilfeverordnung (SHV) geregelt. Gemäss diesen gesetzlichen Vorgaben sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS (www.skos.ch) verbindlich anzuwenden.
Sowohl das noch gültige Handbuch „Sozialhilfe im Kanton Bern A-Z“ als auch das neue Handbuch Sozialhilfe der BKSE haben einen empfehlenden Charakter. „Die Sozialbehörden beurteilen grundsätzliche Fragestellungen der Sozialhilfe (Art. 17 Bst. a SHG).“ Um das oben erwähnte Ziel der Rechtsgleichheit zu erreichen und Ressourcen für die Erarbeitung und Aktualisierung von eigenen Handbüchern zu sparen, empfiehlt die BKSE den Sozialbehörden, das neue Handbuch der BKSE auf dieser rechtlichen Grundlage integral zu übernehmen und in ihren Sozialdiensten als Arbeitsgrundlage einzuführen.
Das Projektteam, welches sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen ERFA-Regionen, einer Vertretung des SOA, der BKSE sowie einer juristischen Mitarbeiterin zusammensetzt, gewährleistet die fachliche Abstützung. In Vernehmlassungsverfahren haben sämtliche Sozialdienste Gelegenheit, ihre Anregungen und Rückmeldungen ins Projekt einfliessen zu lassen. Die definitive Verabschiedung der einzelnen Stichwörter erfolgt durch den Vorstand der BKSE.
Aerni Béatrice, Leiterin Sozialdienst, Thun
Fauser Kurt, Abteilung Soziales, Münsingen
Graf Christoph, Bereichsleiter Sozialhilfe, Nidau (bis Februar 2012)
Gugelmann Yvonne, Rechtsdienst Sozialamt Bern (Projektassistenz)
Lüthi Andrea, Geschäftsleiterin BKSE (Projektleitung)
Niklaus Hans / Kathrin Asal, Kantonales Sozialamt der GEF
Röthlisberger Martin, Leiter Sozialdienst, Herzogenbuchsee
Schnyder Ursula, Leiterin Regionaler Sozialdienst, Belp
Zurflüh Liliane, Leiterin Regionaler Sozialdienst Erlach, Ins (ab Februar 2012)
Das Projekt startete Anfangs 2011 und dauert voraussichtlich bis Ende 2012. Die ersten Stichworte werden ab Sommer 2011 laufend veröffentlicht und aktualisiert.